Nami Führungszeugnis
Rechtliche Grundlage
Mit Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes sind die Jugendämter verpflichtet mit den Trägern eine Vereinbarung abzuschließen, für welche Tätigkeiten ein erweitertes Führungszeugnis eingesehen werden muss. Unser Stamm hat solch eine Vereinbarung 2014 unterzeichnet. Durch die Unterzeichnung, verpflichtet sich der Stamm, Einsicht in die erweiterten Führungszeugnisse alle Ehrenamtlich, Nebenamtlich und Hauptamtlich tätigen. Eine weitere Rechtsgrundlage bietet unser ISK (Institutionelles Schutzkonzekt). Das Führungszeugnis darf bei der Einsichtnahme nicht älter als 3 Monate sein. Die Einsicht muss spätestens alle 5 Jahre wiederholt werden.
Ablauf der Einsichtnahme
Um die Einsichtnahme zu vereinfachen, wird diese in der DPSG Zentral über den Bundesverband geregelt. Dies geschieht über das Tool Nami (Namentliche Mitgliedermeldung).
Befolge hierfür die unten stehenden Schritte.
Vorbereitung
Lasse dir von einem Datenverarbeiter Folgende Daten geben: - Mitgliedsnummer - Geburtsdatum - E-Mailadresse Sollte ein Teil dieser Daten nicht stimmen, lasse ihn durch einen Datenverarbeiter korrigieren, bevor du mit dem nächsten Schritt weiter machst.
Registrieren bei Nami
Gehe nun auf folgende Seite: https://nami.dpsg.de/ica/pages/requestLogin.jsp , gebe deine Daten ein und beantrage einen Zugang.
Im zusammenhang mit der Registrierung erhältst du eine E-Mail, mit weiteren Anweisungen.
Anmelden bei Nami
Logge dich nun auf folgender Seite: https://nami.dpsg.de/ica/pages/login.jsp in deinen Nami Account ein.
Nach dem Login kommst du auf dein Dashboard.
Antragsunterlagen Herunterladen
Lade dir nun die Antragsunterlagen herunter. Gehe hierzu oben rechts auf das Dropdown Menü Führungszeugnisse => Antragsunterlagen. Es lädt sich eine pdf Datei mit dem Namen beantragung_fuehrungszeugnis.pdf herunter. - Seite 1: Erläuterungen - Seite 2: Brief an die Meldebehörde - Seite 3: Einverständniserklärung Die PDF Datei besteht aus drei Teilen.